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Bay. Verfassungsgerichtshof entscheidet zum Thema Tauchen PDF Drucken E-Mail
Freitag, 22. Januar 2010

In Art. 21 Abs. 1 Sätze 1 und 4 BayWG (Bayerisches Wassergesetz) wird aufgelistet, welche Tätigkeiten an Gewässern zum sog. Gemeingebrauch zählen. Nachdem das Gerätetauchen in dieser Vorschrift nicht genannt wird, darf in Bayern nur dann in einem Gewässer getaucht werden, wenn eine entsprechende Genehmigung dafür vorliegt.

Gegen diese Regelung wurde vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof unter Aktenzeichen Vf. 19-VII-08 eine Popularklage geführt. Am 13.05.2009 hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof in der Sache entschieden. Er kam zu dem Ergebnis, dass es nicht gegen die Bayerische Verfassung verstößt, dass in der o. g. Rechtsvorschrift das Tauchen mit Atemgerät nicht generell dem Gemeingebrauch zugeordnet ist.  Weinen

 
Technikmerkmale von Atemreglern PDF Drucken E-Mail
Montag, 5. Januar 2009
ImageWer sich in den Katalogen der Herstellerfirmen über die technischen Merkmale und Besonderheiten der angebotenen Atemregler informieren möchte, wird über Begriffe wie Downstreamventil, VIVA - Effekt, Fail Safe, TIS u.v.a.m. stolpern. Hier ein kleiner technischer Überblick zur Funktionsweise, sowie Begriffserklärungen am Beispiel der Scubapro Atemregler ...
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Comedy Lounge im blauen Dunst PDF Drucken E-Mail
Montag, 15. September 2008

Die Comedy Lounge im Irish Pub in Coburg hat sich inzwischen zu einem festen Kleinkunst-Event etabliert. Die Planung läuft wohl über die Konzertagentur Friedrich, Karten sind im Vorverkauf bei der Neuen Presse erhältlich.

Mit großer Vorfreude habe am vergangenen Mittwoch die erste Comedy Lounge nach der Sommerpause besucht. Die Karten hatte ich im Vorverkauf bei der Neuen Presse erworben. Diese Vorfreude wurde sehr rasch (blau) "gedämpft", weil ich leider feststellen musste, dass neuerdings das Thema Nichtraucherschutz im Irish Pub auf in Bayern inzwischen wohl bewährte Weise umgangen wird: Das Irish Pub ist ein "Raucherclub".

Während der gesamten Comedy Veranstaltung wurde fleissig geraucht. Der durch das Programm führende André Streckenbach merkte zu Beginn der Pause sinngemäß an, dass es nett wäre, während des Programms nicht zu rauchen, dies aber gerne während der Pause und nach Beendigung des Programms ausgiebig zu tun. Dies hinderte jedoch etliche Zeitgenossen nicht, auch während des Programms zu rauchen. Während des Abends wurden übrigens auch Speisen (z.B. Pizza) angeboten und verzehrt.

Nun Frage ich mich, ob die Raucherei im Rahmen der Comedy Lounge überhaupt zulässig war und ist. Jemand der Karten im Vorverkauf erwirbt, bemerkt erst bei Ankunft im Irish Pub, dass dieses inzwischen zum "Raucherclub" mutiert ist. Er steht vor vollendeten Tatsachen. Die Comedy Lounge ist eine öffentliche Veranstaltung (Kartenvorverkauf), es sollte mich wundern, wenn da die konstruierte "Raucherclub-Regelung" rechtlich überhaupt greift.

Fazit: Gute Künstler, erfrischende Kleinkunst, verrauchte Bude, stinkende Klamotten. Die Veranstaltung hat durch die Raucherei zweifelsfrei gelitten!

 
Neue Tauchbeschränkungen am Starnberger See PDF Drucken E-Mail
Mittwoch, 23. April 2008

Karte Starnberger See Der Tauchplatz "Allmannshauser Wand/Seeburg" am Ostufer der Starnberger See (nähe Allmannshausen) war in der Vergangenheit immer wieder für Schlagzeilen gut. Der Tauchplatz ist wegen seiner bis auf über 70 Meter Tiefe abfallenden Steilwand bekannt. Zu oft kam es aus Sicht des Landratsamtes Starnberg zu verhängnisvollen Tauchunfällen. Meist waren schlechte Ausbildung, ungeeignetes Equipment oder hoffnungslose Selbstübeschätzung der eigenen Fähigkeiten Ursache für diese Unfälle.

Die Kosequenz ist nun eine Verschärfung des Reglements für diesen Tauchplatz. Die Bestimmungen sind gültig seit dem 21.04.2008:

  • Maximale Tauchtiefe mit Pressluft: 40 Meter
  • Tauchgänge tiefer 40 Meter nur mit Mischgas, entsprechender Ausrüstung und Ausbildungsnachweis
  • 2 getrennt absperrbare, kaltwassertaugliche und komplett redundante Luftversorgungen (bis 20 Meter ist Oktopussystem erlaubt)
  • der Wassertemperatur angemessener Kälteschutz mit Kopfhaube
  • keine Solotauchgänge
  • Tauchausbildung Anfängerstufe Ratio Tauchlehrer:Tauchschüler 1:1
  • Tauchausbildung Fortgeschrittene Ratio Tauchlehrer:Tauchschüler 1:2

Die Erweiterung der Allgemeinverfügung für den Starnberger See gibt es hier zum herunterladen.

P.S. Wer den Tauchplatz nicht kennt, schaut einfach mal hier nach (Navigation rechts). GPS Koordinaten: N47.933482 E11.33397

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Internetfernsehen für Taucher: tauchertv.com PDF Drucken E-Mail
Freitag, 7. März 2008
www.tauchertv.comAn dieser Stelle möchte ich unbedingt einmal auf die Website meines Freundes Wolfgang Bretschneider aufmerksam machen. Wolfgang, der von Beruf selbständiger Kameramann ist, zeigt auf seiner Seite eigene, authentische Videoproduktionen von beindruckender Qualität zum Thema Tauchen. Die länge der Videos variiert zwischen einer und 20 Minuten. Schaut unbedingt mal auf seine Seite tauchertv.com!!
 
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